Sehtest

In den Paragrafen 7 und 8 der Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung ist vorgesehen, dass sich ein Führerschein-Bewerber im Zweifelsfall von einem Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie hinsichtlich seines intakten Sehvermögens untersuchen lassen muss.

Bei der Untersuchung wird unter anderem ein ausreichendes Dämmerungssehen sowie eine ungestörte Blend- und Kontrastempfindlichkeit überprüft. Die Überprüfung Ihrer Sehkraft wird mit einem sogenannten Mesotest-Gerät durchgeführt.

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