Schwangerschaft
Unser Bestreben ist es Sie vom Kinderwunsch bis zur Geburt als kompetenter Partner zu begleiten. Vor der Schwangerschaft beraten wir Sie gerne über die richtige Ernährung, mögliche Risiken, medikamentöse Prophylaxe, Infektionsdiagnostik (z.B. Chlamydien,...), Krebsvorsorge etc.
Als werdende Mutter und zukünftige Eltern kommt sicher eine Vielzahl von Fragen auf Sie zu! Wir bemühen uns diese kompetent und einfühlend mit Ihnen zu besprechen und zu beantworten. Während der Schwangerschaft sind folgende Untersuchungen gesetzlich vorgesehen und daher kostenlos:
Von den Krankenkassen werden 5 Mutter-Kind-Pass Untersuchungen (MKP-U) und bei unauffälliger Schwangerschaft 3 Ultraschalluntersuchungen (US) bezahlt.
Folgende Fristen sind dafür verbindlich:
Mutter-Kind-Pass Untersuchungen:
- bis zur 16.Schwangerschaftswoche (SSW)
- 16.-20. SSW
- 25.-28. SSW
- 30.-34. SSW
- 35.-38. SSW
Ultraschall-Untersuchungen:
- 8.-12. SSW
- 18.-22. SSW
- 30.-34. SSW
Selbstverständlich sind bei uns Ultraschalluntersuchungen außerhalb der vorgeschriebenen MKP-Untersuchungen entgeltlich möglich! (z.B. Geschlechtsbestimmung, Fotos, Baby-TV, Fotoübertagung auf USB-Stick etc.)
Jeder werdende Mutter wünscht sich natürlich ein gesundes Kind. Eine 100% Garantie dafür kann leider niemand geben, jedoch ist es möglich eine sehr genaue Risikoabschätzung zu erheben.
Um eventuelle Missbildungen ausschließen bzw. die Wahrscheinlichkeit für genetische Defekte erkennen zu können, besteht die Möglichkeit genauere Untersuchungen durchführen zu lassen. Dazu gehören der Nackenfaltentest (11.-13. SSW), der Combined oder Triple Test, die Choreonzottenbiopsie*), seit neuestem auch der Harmony-Pränatal Test (der bereits in der 10. SSW durch einen einfachen Bluttest nahezu 100 % Aufschluß über etwaige genetische Fehlbildungen gibt) und das Organscreening (18.-22. SSW).
Diese Untersuchungen können in Kooperation mit bestimmten Instituten durchgeführt werden und sind in den meisten Fällen eine Privatleistung.
*) Diese Untersuchung ist in der Regel kostenpflichtig. Es sei denn, Sie sind älter als 35 Jahre oder es besteht eine Verdachtsdiagnose.