Vorsorge / Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

Vorsorge / Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen - Dr. Daniela Kasparek - Kinderärztin Wien 1160
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Der Mutter-Kind Pass wird ab der Feststellung einer Schwangerschaft vom behandelnden Arzt (v.a. Frauenarzt oder Hausarzt) ausgestellt. Im Mutter-Kind Pass werden alle Ergebnisse der empfohlenen Vorsorge-Untersuchungen während des Beginns einer Schwangerschaft bis zum 5. Lebensjahr des Kindes aufgezeichnet und dokumentiert. Der Mutter-Kind Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge von Mutter und Kind.

Mithilfe der Untersuchungen können relevante Entwicklungsstörungen (dem Alter entsprechend) und Krankheiten frühzeitig erkannt und behandelt werden. In Notfällen können die Informationen im Mutter-Kind Pass eine schnelle medizinische Versorgung begünstigen.

In der Ordination werden alle vorgesehenen Untersuchungen und auch alle notwendigen Impfungen durchgeführt (einzige Ausnahme: Augenärztliche Untersuchung mit zwei Jahren).

Laut Mutter-Kind Pass sollten folgende Untersuchungen nach der Geburt des Kindes durchgeführt werden:

  • 1. Untersuchung des Kindes innerhalb der 1. Lebenswoche (inkl. Hüftultraschall).
  • 2. Untersuchung: In der 4.-7. Lebenswoche (inkl. orthopädische Untersuchung)
  • 3. Untersuchung zwischen dem 3. und 5. Lebensmonat
  • 4. Untersuchung: Zwischen dem 7. und 9. Lebensmonat. Im Zuge der allgemeinen Untersuchung wird auch eine genaue Untersuchung im Bereich Hals/Nase/Ohren durchgeführt.
  • 5. Untersuchung des Kindes im 10.-14. Lebensmonat (inkl. Augenuntersuchung)
  • 6. Untersuchung: Im 22.-26. Lebensmonat. Die Augenuntersuchung wird von einem Facharzt für Augenheilkunde durchgeführt.
  • Die 7. Untersuchung findet zwischen dem 34. und 38. Lebensmonat statt.
  • 8. Untersuchung des Kindes: 46.-50. Lebensmonat
  • 9. und letzte Untersuchung: 58.-62. Lebensmonat

Danach empfehle ich jährliche Kontrolluntersuchungen.

Die Mutter-Kind Pass Untersuchungen sind für Sie völlig kostenlos. Der Nachweis der durchgeführten Untersuchungen stellt jedoch die Voraussetzung für die Gewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes dar.

Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten ohne Gewähr.