Mutter-Kind-Pass-Untersuchung
Der Mutter-Kind-Pass sieht insgesamt zwei augenärztliche Untersuchungen vor. Während die erste davon auch durch den Kinderarzt erfolgen kann, ist für die zweite – Termin zwischen dem 22. und 26. Lebensmonat – ein Augenarzt zwingend vorgeschrieben.
Sinn der Untersuchung ist es, frühzeitig Sehfehler oder Augenerkrankungen zu erkennen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sich das Sehen Ihres Kindes bestmöglich entwickeln wird.